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Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher und anderer Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung (Art.9 ASV) und die Unabhängigkeit (Art.34 BVV 2) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.
Wir haben die weiteren in Art.10 ASV und Art.35 BVV 2 vorgeschriebenen Prüfungen vorgenommen.
Der Stiftungsrat ist für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben und die Umsetzung der statutarischen und reglemen- tarischen Bestimmungen zur Organisation, zur Geschäftsführung und zur Vermögensanlage verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht von der Anlegerversammlung wahrgenommen werden.
Wir haben geprüft, ob
• die Organisation und die Geschäftsführung den gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen
entsprechen und ob eine der Grösse und Komplexität angemessene interne Kontrolle existiert;
• die Vermögensanlage den gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Bestimmungen einschliesslich
der Anlagerichtlinien entspricht;
• die Vorkehren zur Sicherstellung der Loyalität in der Vermögensverwaltung getroffen wurden und die Einhaltung
der Loyalitätsp ichten sowie die Offenlegung der Interessenverbindungen durch das zuständige Organ hinreichend
kontrolliert wird;
• die vom Gesetz verlangten Angaben und Meldungen an die Aufsichtsbehörde gemacht wurden;
• in den offen gelegten Rechtsgeschäften mit Nahestehenden die Interessen der Anlagestiftung gewahrt sind.
Wir bestätigen, dass die diesbezüglichen anwendbaren gesetzlichen, statutarischen und reglementarischen Vorschriften einschliesslich der Anlagerichtlinien eingehalten sind.
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen. PricewaterhouseCoopers AG
Philippe Bingert Marco Tiefenthal Revisionsexperte Revisionsexperte Leitender Revisor
Basel, 29.März 2018
Zürich Anlagestiftung Jahresbericht 2017 Bericht der Revisionsstelle 51
















































































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