Page 3 - Lithop Demo | Zurich Anlagestiftung Jahresbericht
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Die Zürich Anlagestiftung auf einen Blick
Zweck
Organisation
Die Zürich Anlagestiftung wurde im Jahr 1999 von der Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG mit Sitz in Zürich gegründet. Als Stiftung ist sie von der Zurich Versicherungs-Gruppe unabhängig.
Die Zürich Anlagestiftung ist eine Stiftung im Sinne von Art.53g ff.des Bundesgesetzes über die beru iche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und Art.80 ff.des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Sie bezweckt die kollektive Anlage und Verwaltung von Vorsorgegeldern von ausschliesslich der Personalvorsorge dienendem Vermögen der 2.Säule nach dem Prinzip der Risikoverteilung durch gemeinsame Verwaltung aller Vermögen.
Die Organe der Stiftung sind die Anlegerversammlung, der Stiftungsrat sowie die Revisionsstelle.
Anlegerversammlung
Die Anlegerversammlung bildet das oberste Stiftungsorgan. Die Befugnisse der Anlegerversammlung bestehen darin, die Statuten und das Stiftungsreglement zu genehmigen bzw.zu ändern, die Mehrheit der Mitglieder des Stiftungsrates und die Revisionsstelle zu wählen, den Jahresbericht des Stiftungsrates sowie die Jahres- rechnung anzunehmen und dem Stiftungsrat Decharge zu erteilen. Zudem nimmt sie den Bericht der Revisions- stelle zur Kenntnis.
Stiftungsrat
Dem Stiftungsrat obliegt die Erfüllung des Stiftungszweckes, wozu ihm alle Kompetenzen eingeräumt sind, die nicht der Anlegerversammlung, der Revisionsstelle oder der Aufsichtsbehörde zustehen. Er vertritt
die Stiftung nach aussen und kann gewisse Aufgaben delegieren. Folgende Aufgaben des Stiftungsrates sind unübertragbar und unentziehbar:
• Oberleitung der Stiftung und Erteilung der nötigen Weisungen;
• Ernennung und Abberufung der mit der Geschäftsführung und der Vertretung betrauten Personen sowie Regelung der Zeichnungsberechtigung;
• Oberaufsicht über die mit der Geschäftsleitung betrauten Personen, namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen;
• Erstellung des Geschäftsberichtes sowie die Vorbereitung der Anlegerversammlung und die Ausführung ihrer Beschlüsse.
Der Stiftungsrat setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern zusammen. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre, Wiederwahl ist möglich.
Revisionsstelle
Die Anlegerversammlung wählt eine Revisionsstelle, die von der Aufsichtsbehörde für die Revision von Anlagestiftungen zugelassen ist. Die Revisionsstelle prüft jährlich die Tätigkeit des Stiftungsrates auf Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Statuten, des Reglements sowie der Anlagerichtlinien. Ferner prüft sie jährlich die Buchführung sowie die Jahresrechnung der
Stiftung und erstattet Bericht zuhanden der Anlegerversammlung und der Aufsichtsbehörde. Die Amtsdauer beträgt ein Jahr, Wiederwahl ist möglich.
















































































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